Finanzmonopol

Finanzmonopol
Fi|nạnz|mo|no|pol 〈n. 11durch Gesetz geschaffenes Monopol als besondere Art der Besteuerung bestimmter Verbrauchsgüter, z. B. Branntwein-, Tabakmonopol

* * *

Finạnzmonopol,
 
das Recht des Staates, unter Ausschluss jeglichen Wettbewerbs bestimmte Produkte herzustellen und/oder abzusetzen, um Einnahmen zu erzielen. Formal sind die Einnahmen aus einem Finanzmonopol als öffentliche Erwerbseinkünfte anzusehen, materiell handelt es sich um ein der Verbrauchsteuer eng verwandtes Besteuerungsinstrument. Der über die Herstellungskosten und den üblichen Gewinnaufschlag hinausgehende Preiszuschlag ist als Steuer anzusehen. Der Staat kann die Ausübung eines Finanzmonopols ganz oder teilweise gegen Entgelt auf private Unternehmen übertragen. Finanzmonopole haben sich oftmals historisch aus Vorrechten des Staates (Regalien) entwickelt; in neuer Zeit wurde ihre Einführung gern mit Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt (z. B. gesundheitspolitische Ziele beim Tabak- und Alkoholmonopol, Marktordnungsziele beim Zündwarenmonopol). - In Deutschland sind Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit für Finanzmonopole dem Bund zugewiesen (Branntweinmonopol; das Zündwarenmonopol wurde 1983 abgeschafft). - In Österreich bestehen ein vom Bund verwaltetes Branntweinmonopol sowie ein (seit 1979 von der Österreich. Salinen AG verwaltetes) Salzmonopol. Beim Tabakmonopol erzwang der EU-Beitritt Österreichs (1995) eine Liberalisierung des heimischen Tabakmarktes. Allerdings liegt der jetzt »freie« österreichische Tabakgroßhandel in den Händen der (zu 100 % in Bundesbesitz befindliche) Austria Tabakwerke AG. In der Schweiz gibt es Finanzmonopole des Bundes (z. B. Alkoholmonopol), der Kantone (Salzmonopol) und der Gemeinden.

* * *

Fi|nạnz|mo|no|pol, das (Wirtsch.): Recht des Staates auf alleinige Herstellung u. Vertrieb bestimmter Güter unter Ausschluss des Wettbewerbs.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Finanzmonopol — Finanzmonopol, s. Regalien …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Finanzmonopol — Von Finanzmonopolen spricht man bei einem ausschließlichen Recht des Staates aus dem Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen Einnahmen zu erzielen. Damit stehen Finanzmonopole im direkten Gegensatz zum Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 …   Deutsch Wikipedia

  • Finanzmonopol — 1. Begriff/Charakterisierung: Aus fiskalischen und/oder wirtschaftspolitischen Gründen staatlicherseits erfolgter Ausschluss des freien ⇡ Wettbewerbs; alleinige Befugnis des Staates, zu Einnahmezwecken bestimmte Waren als Monopolist herzustellen… …   Lexikon der Economics

  • Monopolsteuer — ⇡ Finanzmonopol …   Lexikon der Economics

  • Branntweinmonopol — 1. Begriff: Staatliches Monopol auf Übernahme, teilweise Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verwertung von Branntwein sowie den Handel mit unverarbeitetem ⇡ Branntwein. In der Bundesrepublik Deutschland einziges ⇡ Finanzmonopol. B. und ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Alkoholsteuer — Lagerkeller für Spirituosen Die Branntweinsteuer ist eine deutsche, durch Bundesgesetz geregelte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig dem Bund zusteht und die vom Zoll verwaltet wird. Inhaltsv …   Deutsch Wikipedia

  • Branntweinabgabe — Lagerkeller für Spirituosen Die Branntweinsteuer ist eine deutsche, durch Bundesgesetz geregelte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig dem Bund zusteht und die vom Zoll verwaltet wird. Inhaltsv …   Deutsch Wikipedia

  • Branntweinmonopol — Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesoberbehörde Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium der …   Deutsch Wikipedia

  • Branntweinsteuer — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesmonopolverwaltung für Branntwein — – BfB – Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesoberbehörde …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”